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Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Strafbefehl?

Strafbefehl wegen Fahrerflucht? - Kostenlose Ersteinschätzung vom Experten

Lohnt sich der Einspruch? Ist eine Einstellung ohne Hauptverhandlung möglich? Geldstrafe zu hoch? Fahrverbot vermeidbar? Wie können Sie die Risiken minimieren?

Die Chancen, gegen einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht zu verteidigen, sind überdurchschnittlich gut. Oft lässt sich eine Einstellung gegen Geldauflage erreichen -- ohne Hauptverhandlung und ohne die Folgen einer Verurteilung. Lassen Sie sich vom Fachanwalt erklären, was in Ihrem Fall möglich ist!

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Strafrechtsfälle
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Einspruch oder nicht?

Klare Einschätzung: Lohnt sich der Einspruch in Ihrem Fall oder ist es besser, den Strafbefehl zu akzeptieren?

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Einstellung möglich?

Prüfung, ob eine Einstellung gegen Geldauflage ohne Hauptverhandlung erreichbar ist.

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Risiken minimieren

Strategien zur Risikominimierung und Vermeidung einer Verschlechterung im Verfahren.

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Vom Experten

Vom erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

Wer berät Sie?

Ihr Experte für Verkehrsunfallflucht

Hallo! Mein Name ist Albrecht Popken. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Ich bin seit 2003 Rechtsanwalt. Seit diesem Zeitpunkt bin ich hauptsächlich in der Strafverteidigung tätig. 2009 war ich Mitgründer der Strafrechtskanzlei Linkhorst Popken & Kollegen, im selben Jahr wurde ich Fachanwalt für Strafrecht. Später kam der Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu.

Ich helfe meinen Mandanten im Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht und im Allgemeinen Strafrecht. Mein Steckenpferd ist die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht, außerdem die Abwehr von Regressansprüchen nach einer Unfallflucht. Das mache ich bundesweit, weil man in diesen Verfahren die Gerichtsverhandlung meist vermeiden kann.

Rechtsanwalt Albrecht Popken - Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Was meine Mandanten sagen

Bewertungen meiner "Fahrerflucht-Mandanten" auf anwalt.de

Abwehr Regressforderung nach Unfallflucht

Von Herrn RA Popken erhielt ich immer sofort Antwort bei Fragen. Alles war professionell und verständlich. Wir sind sehr dankbar, von Herrn RA Popken in unserer Angelegenheit beraten und unterstützt worden zu sein. Negatives gibt es nichts zu sagen. Mit besten Grüßen

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein Strafbefehl ist nicht zu unterschätzen. Wer denkt, man schafft das ohne Strafverteidiger, der irrt. Herr Fachanwalt Popken ist sehr kompetent, freundlich und hat mich umfassend beraten. Zur Hauptverhandlung ist er angereist, hat mir vertrauenswürdig zur Seite gestanden und konnte die Einstellung meines Verfahrens bewirken. Fazit: Ein herzlicher Dank und absolute Weiterempfehlung!

Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht

Hinweise, Beratung und Betreuung im Hinblick auf meinen konkreten Fall waren durch Herrn Popken sehr zielführend und für mich erfolgreich. Hervorheben möchte ich den sehr guten Informationsaustausch per e-Mail bei beiderseitigen Nachfragen. Ich danke Herrn Popken für das entgegengebrachte Vertrauen und für sein engagiertes Handeln.

Regress nach Fahrerflucht

Herr Popken hat uns wirklich erfolgreich vertreten, obwohl andere Anwälte angegeben haben, dass es keinen Sinn macht, der Forderung zu widersprechen. Jede Nachricht wurde schnell und kompetent beantwortet und wir haben uns zu jeder Zeit gut vertreten gefühlt. Wir würden Herrn Popken uneingeschränkt weiterempfehlen und sind dankbar für die tolle Unterstützung.

Verteidigung gegen Strafbefehl (Verkehrsunfallflucht)

Ich hatte einen Strafbefehl wegen Unfallflucht bekommen (Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot). Rechtsanwalt Popken hat Einspruch eingelegt und dann die Einstellung gegen eine Geldauflage erreicht. Mit dem Ergebnis bin ich super zufrieden vielen Dank!

Fahrerflucht

Herr Popken hat sehr umfangreich und kompetent auf all meine Fragen geantwortet und mir alle Argumente für und gegen eine Entscheidung offengelegt. Damit fiel es mir viel leichter, mit der Sache umzugehen und Entscheidungen zu treffen, mit denen ich mich wohlfühle.

Erstberatung Strafbefehl § 142 StGB

Ich fühlte mich stets gut beraten, auch wenn in meiner Sache leider nichts zu erreichen war. Auf Fragen bekam ich schnell ausführliche und verständliche Antworten.

Regressforderung - außergerichtliche Vertretung

Ich danke für die kompetente außergerichtliche Vertretung, die letztlich auch zu einer erfolgreichen Erledigung meiner Angelegenheit geführt hat. Ich bewerte die Arbeit von Rechtsanwalt daher als positiv und bedanke mich für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ermittlungsverfahren Unfallflucht

Ich hatte mit Herrn Popken nach kurzer Google-Suche Kontakt aufgenommen. Grund war ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen angeblicher Fahrerflucht. Jedoch zu unrecht, da ich den Unfall nicht bemerkt hatte. Ich war mit der Art und Weise von Herrn Popken sehr zufrieden.

Einspruch oder nicht?

Chancen und Risiken richtig einschätzen

Unterschätzte Folgen eines Strafbefehls

Viele Betroffene sehen nur die Geldstrafe im Strafbefehl und übersehen die weitreichenden Konsequenzen. Eine Verurteilung wegen Fahrerflucht führt zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und zu Punkten im Fahreignungsregister. Hinzu kommt der Regress der Haftpflicht.

Besonders teuer: Der Regress der Versicherung beträgt in der Regel 2.500 Euro, in schweren Fällen sogar bis zu 5.000 Euro – meist deutlich mehr als die Geldstrafe.

Nicht vergessen sollte man, dass auch der erste Eintrag im Bundeszentralregister unter Umständen zu einer Vorstrafe führen kann.

Ein Einspruch ist riskant

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl führt meist zur Hauptverhandlung. Ohne anwaltliche Vertretung stehen Sie Staatsanwalt und Gericht allein gegenüber – mit erheblichen Risiken.

Verschlechterungsrisiko: Das Gericht kann eine höhere Strafe verhängen als im ursprünglichen Strafbefehl vorgesehen.

Der Richter kann nicht nur die Geldstrafe erhöhen, sondern auch Nebenfolgen verhängen: Fahrverbot oder sogar Entziehung der Fahrerlaubnis!

Risiken minimieren mit der richtigen Strategie

Eine professionelle Verteidigungsstrategie ermöglicht oft eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage – ohne Hauptverhandlung, Eintrag im BZR und Punkten.

Eine Einstellung des Verfahrens ist gerade bei der Unfallflucht in vielen Verfahren ein realistisches Ziel!

Die Einstellung vermeidet nicht nur die Verurteilung, sondern oft auch die Hauptverhandlung und den teuren Regress. Die kostenlose WhatsApp-Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob eine solche Strategie in Ihrem Fall realistisch ist und welche Erfolgschancen bestehen.

Wie die WhatsApp-Beratung funktioniert

In 1 Minute vereinbart. Schnelle Antworten in 4 einfachen Schritten.

1

Formular ausfüllen

Sie füllen das Formular aus. Ich benötige nur Ihren Namen und Ihre WhatsApp-Nummer.

2

WhatsApp abwarten

Ihnen wird eine WhatsApp zugeschickt. Geben Sie Ihre Einwilligung.

3

Strafbefehl schicken

Sie schicken Ihren Strafbefehl per WhatsApp und schildern Ihren Fall.

4

Wir klären das

Wir chatten über Ihren Strafbefehl und ich gebe Ihnen meine Einschätzung. Ganz einfach.

Infos zum Strafbefehl wegen Fahrerflucht

Beiträge zum Strafbefehl & Einspruch

Kostenloser Ratgeber: Strafbefehl wegen Fahrerflucht

Erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Fahrerflucht und wie Sie sich optimal verteidigen können. Mit praxisnahen Tipps vom Fachanwalt.

  • Die häufigsten Fehler vermeiden
  • Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt
  • Ihre Rechte kennen und nutzen
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Ratgeber: Strafbefehl wegen Fahrerflucht

FAQ zur WhatsApp-Beratung

Noch Fragen zur Ersteinschätzung? Hier finden Sie Antworten.

Eine WhatsApp-Beratung ermöglicht Ihnen, direkt mit mir, Ihrem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, in Kontakt zu treten und sich eine erste juristische Einschätzung zu Ihrem Verfahren zu holen. Sie können mir Dokumente einfach als Foto per WhatsApp zusenden und mir die wichtigsten Details zu Ihrem Fall schildern. Ich prüfe die Sache und gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Diese Beratung ist besonders sinnvoll, wenn Sie schnell eine erste Einschätzung Ihres Strafbefehls möchten, ohne gleich einen Anwalt zu beauftragen.

Die WhatsApp-Beratung bietet eine moderne und effiziente Möglichkeit, schnelle Hilfe bei Rechtsfragen zu erhalten. Der größte Vorteil? Sie nutzen einfach eine App, die Sie kennen und täglich verwenden. Dokumente lassen sich ganz bequem abfotografieren. Ohne Terminvereinbarung können Sie Ihre Fragen genau dann stellen, wenn es in Ihren Alltag passt – und erhalten meist innerhalb weniger Stunden eine Antwort. Falls später neue Fragen aufkommen, können Sie diese ebenso unkompliziert nachreichen. Alles schriftlich, alles nachvollziehbar: So sparen Sie sich das Grübeln über Gespräche und haben die Beratung immer griffbereit.

Nicht für jeden Mandanten ist die WhatsApp-Beratung die optimale Lösung. Manche Menschen schätzen den persönlichen Kontakt und das direkte Gespräch mit ihrem Anwalt – was ich gut verstehen kann, immerhin bin ich ziemlich nett. 😉

Hier geht es allein um eine Ersteinschätzung zum Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht. Wenn Sie ein anderes rechtliches Problem haben, kann ich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung nicht helfen.

Nein. Hier geht es um eine kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten in Ihrem Strafbefehlsverfahren. Es geht um die Frage, ob sich der Einspruch lohnt, ob man eine Einstellung erreichen kann, ob sich die Lage mit einem Einspruch verbessern lässt oder ob die Risiken überwiegen. Eine Erstberatung würde alle Ihre Fragen zum Verfahren betreffen — das kann ich kostenlos nicht leisten.

Die Verteidigungschancen bei einer Verkehrsunfallflucht sind überdurchschnittlich gut. In vielen Fällen kann man eine Einstellung erreichen. Damit vermeidet man den Eintrag im Bundeszentralregister und oft auch den Regress, den eine Verurteilung wegen Fahrerflucht immer nach sich zieht. Die Sach- und Rechtslage ist bei einer Unfallflucht oft nicht eindeutig. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, erkläre ich Ihnen gern im Chat.

Alle Unterlagen, die für die Einschätzung notwendig sind. Am wichtigsten ist natürlich der Strafbefehl selbst (ohne Rechtsmittelbelehrung).

In der Regel antworte ich werktags am selben Tag innerhalb weniger Stunden. Manchmal bin ich wegen anderer Termine verhindert und ich kann erst am nächsten Tag antworten. Häufig können Sie auch am Wochenende mit einer Antwort rechnen (auch ich verbringe zu viel Zeit am Smartphone …).

Alle Ersteinschätzungen werden von Rechtsanwalt Popken persönlich durchgeführt.

Selbstverständlich. Ich bin Rechtsanwalt und unterliege der Schweigepflicht. WhatsApp nutzt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gilt daher nach dem heutigen Stand der Technik als sicher.

Nein. WhatsApp arbeitet mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das bedeutet, dass der Inhalt des Chats nicht einsehbar ist, auch nicht für Facebook (Meta). Nur dann, wenn ein User die „Kontakt melden"-Funktion nutzt, wird die Verschlüsselung aufgehoben. Facebook sieht aber bei jedem Chat die sogenannten Metadaten, also welche Nummern bzw. Nutzer miteinander kommunizieren.

Die Ersteinschätzung in Ihrem Strafbefehlsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht ist kostenlos. Beachten Sie aber bitte, dass die Ersteinschätzung keine kostenlose Beratung zu allen Fragen, die Ihren Strafbefehl betreffen, darstellt (siehe oben).

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Googeln hilft nicht. Chatten Sie lieber mit jemandem, der was davon versteht. Holen Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung.

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