Strafbefehl & Urteil – Unterschiede?

„Das ist doch nur ein Strafbefehl, kein richtiges Urteil!“ – Wenn Sie das denken, sind Sie nicht allein. Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite eines Strafbefehls, weil keine Gerichtsverhandlung stattfindet. Ein Irrtum, der Sie teuer zu stehen kommen kann.

Strafbefehl oder Urteil – für viele klingt das nach einem großen Unterschied. Schließlich sitzt man beim Urteil vor Gericht, während der Strafbefehl „nur“ per Post kommt. Doch rechtlich gesehen sind beide fast identisch. Die Unterschiede liegen vor allem im Verfahren.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Strafbefehl und Urteil unterscheidet, was sie gemeinsam haben und warum Sie beide unbedingt ernst nehmen sollten. Denn eines vorweg: Ein rechtskräftiger Strafbefehl hat dieselben Konsequenzen wie ein Urteil nach einer Hauptverhandlung (§ 410 StPO).

Was ist ein Urteil?

Ein Urteil kennt jeder – zumindest aus dem Fernsehen. Der Richter verkündet nach der Verhandlung: „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…“

Im regulären Strafverfahren läuft das so ab:

  1. Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft ermittelt
  2. Anklageerhebung: Bei hinreichendem Tatverdacht wird Anklage erhoben
  3. Zwischenverfahren: Das Gericht prüft, ob die Anklage zugelassen wird
  4. Hauptverhandlung: Öffentliche Gerichtsverhandlung mit Beweisaufnahme
  5. Urteil: Der Richter spricht Sie frei oder verurteilt Sie

Wichtige Merkmale eines Urteils:

  • Öffentliche Verhandlung (jeder kann zuschauen)
  • Beweise werden in Ihrer Anwesenheit erhoben
  • Sie können sich verteidigen oder verteidigen lassen
  • Gegen das Urteil können Sie Rechtsmittel einlegen (Berufung/Revision)

Was ist ein Strafbefehl?

Der Strafbefehl ist die „Abkürzung“ im Strafverfahren. Sinn und Zweck: Die Strafjustiz soll entlastet werden. Man könnte auch sagen: Es wird „kurzer Prozess“ gemacht.

Im Strafbefehlsverfahren ersetzt der Strafbefehl gleichzeitig die Anklage und das Urteil. Die öffentliche Hauptverhandlung entfällt komplett:

  • Schriftliches Verfahren: Alles läuft über Akten, keine mündliche Verhandlung
  • Entscheidung nach Aktenlage: Der Richter entscheidet nur anhand der Ermittlungsakte
  • Zustellung per Post: Der Strafbefehl kommt mit gelbem Brief
  • Einspruchsfrist: Sie haben 2 Wochen Zeit für einen Einspruch

Die wichtigsten Unterschiede

Verfahrensablauf

AspektStrafbefehlUrteil
HauptverhandlungKeineZwingend erforderlich
ÖffentlichkeitNicht öffentlichGrundsätzlich öffentlich
BeweisaufnahmeNach AktenlageIn der Hauptverhandlung

Zeitlicher Ablauf

Strafbefehl: Schnelles Verfahren, oft innerhalb weniger Wochen nach der Tat. Die Staatsanwaltschaft beantragt, das Gericht erlässt, fertig.

Urteil: Längere Verfahrensdauer durch Anklageerhebung, Terminierung der Hauptverhandlung, eventuell mehrere Verhandlungstage. Kann Monate dauern.

Die gefährliche Gemeinsamkeit

Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Trotz aller Unterschiede im Verfahren haben Strafbefehl und Urteil eines gemeinsam – die rechtlichen Folgen sind identisch! Das ist ausdrücklich in der Strafprozessordnung geregelt (§ 410 Abs. 3 StPO).

Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist das gleiche wie ein rechtskräftiges Urteil. Es macht keinen Unterschied, ob Sie durch einen Richter „Im Namen des Volkes“ verurteilt werden oder ob Sie einen Strafbefehl akzeptieren.


Die Folgen sind in beiden Fällen gleich:

  • Sie sind verurteilter Straftäter
  • Eintrag im Bundeszentralregister
  • Möglicherweise Eintrag im Führungszeugnis (Vorstrafe)
  • Bei Fahrerflucht: Punkte in Flensburg
  • Bei Fahrerflucht: Regress der Versicherung
  • Geldstrafe muss gezahlt werden
  • Eventuelle Nebenfolgen (Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug)

Wann kommt was?

Strafbefehl wird erlassen bei:

  • Einfacher Sach- und Rechtslage: Der Fall ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar
  • Keine Freiheitsstrafe über 1 Jahr: Strafbefehle gibt es nur bei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (die zur Bewährung ausgesetzt werden können)
  • Staatsanwaltschaft sieht keine Hauptverhandlung als nötig: Bei „Massendelikten“ wie Fahrerflucht der Regelfall

Urteil nach Hauptverhandlung bei:

  • Komplexen Fällen: Wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig ist
  • Nach Einspruch gegen Strafbefehl: Wenn Sie Einspruch einlegen, kommt es (meist) zur Hauptverhandlung
  • Schweren Straftaten: Bei drohenden höheren Freiheitsstrafen
  • Wenn die Staatsanwaltschaft es will: Manchmal wird direkt Anklage erhoben

Was bedeutet das für Sie?

Die praktische Konsequenz aus alledem ist klar: Nehmen Sie einen Strafbefehl genauso ernst wie eine Anklage zur Hauptverhandlung!

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten:

  • „Ist ja nur ein Strafbefehl“ – denken und nichts unternehmen
  • Die Einspruchsfrist verpassen (nur 2 Wochen!)
  • Unüberlegt Einspruch einlegen ohne Strategie
  • Die Folgen unterschätzen (Vorstrafe, Regress, Punkte)

Was Sie stattdessen tun sollten:

  • Strafbefehl genau lesen und verstehen
  • Fristen im Auge behalten (Zustelldatum auf gelbem Umschlag!)
  • Professionellen Rat einholen
  • Chancen und Risiken eines Einspruchs abwägen lassen

Der wichtigste Unterschied: Ihre Chance

Es gibt einen entscheidenden Vorteil des Strafbefehls gegenüber dem Urteil: Sie haben noch alle Optionen!

Während Sie gegen ein Urteil nur begrenzt vorgehen können (Berufung/Revision mit hohen Hürden), haben Sie beim Strafbefehl mit dem Einspruch ein einfaches Rechtsmittel. Sie können:

  • Das Verfahren in die Hauptverhandlung bringen
  • (Oft) eine Einstellung gegen Geldauflage erreichen
  • (Manchmal) einen Freispruch erstreiten
  • Die Strafe reduzieren

Fazit: Kein Unterschied bei den Folgen

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Strafbefehl = schnelles schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung
  • Urteil = Entscheidung nach öffentlicher Hauptverhandlung
  • Rechtskräftiger Strafbefehl = Rechtskräftiges Urteil
  • Die Folgen sind identisch (Vorstrafe, Register, Punkte, Regress)
  • Sie haben nur 2 Wochen Zeit für einen Einspruch

Ein Strafbefehl mag harmloser wirken, weil er per Post kommt. Aber unterschätzen Sie ihn nicht! Die Konsequenzen sind dieselben wie bei einem Urteil.

Nutzen Sie Ihre Chance: Anders als bei einem bereits ergangenen Urteil haben Sie beim Strafbefehl noch alle Möglichkeiten. Eine professionelle Einschätzung hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

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    FAQ

    Häufige Fragen zu den Tagessätzen bei einem Strafbefehl.

    Ab wie vielen Tagessätzen gilt man als vorbestraft?

    Die entscheidende Grenze liegt bei 90 Tagessätzen. Bei 90 oder weniger Tagessätzen und einer Erstverurteilung erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis – Sie gelten dann im Alltag nicht als vorbestraft und dürfen sich nach § 53 BZRG auch offiziell als „unbestraft“ bezeichnen. Allerdings wird jede Verurteilung im Bundeszentralregister gespeichert.


    Was ist der Unterschied zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis?

    Im Bundeszentralregister wird jede Verurteilung eingetragen, auch unter 91 Tagessätzen. Einsicht haben nur Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden. Das Führungszeugnis hingegen zeigt nur Verurteilungen über 90 Tagessätze oder Zweitverurteilungen – dieses können Arbeitgeber oder andere Stellen von Ihnen verlangen.


    Warum ist auch eine niedrige Tagessatzanzahl problematisch?

    Auch eine Verurteilung unter 91 Tagessätzen bleibt fünf Jahre im Bundeszentralregister gespeichert. Kommt in dieser Zeit eine weitere Verurteilung hinzu – selbst für eine fahrlässige Tat –, erscheinen beide Einträge im Führungszeugnis. Dann gelten Sie als vorbestraft, obwohl jede Strafe für sich unter der 90-Tagessatz-Grenze lag.


    Wie wird die Höhe des einzelnen Tagessatzes ermittelt?

    Der Tagessatz entspricht einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Bei 1.500 Euro netto ergibt sich ein Tagessatz von 50 Euro. Das Gericht darf das Einkommen schätzen, wenn keine genauen Angaben vorliegen – das führt häufig zu überhöhten Annahmen. Unterhaltslasten und feste Ausgaben können mindernd berücksichtigt werden.


    Kann ich gegen die Anzahl oder Höhe der Tagessätze vorgehen?

    Ja, durch einen Einspruch gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann auch beschränkt werden, etwa nur auf die Tagessatzhöhe. Häufig werden Tagessätze zu hoch angesetzt, weil das Einkommen geschätzt wurde oder eine schematische Strafzumessung erfolgte.