Infos zum Strafbefehl wegen Fahrerflucht
Einspruch ohne
Hauptverhandlung?
Sie haben einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhalten und fragen sich: Muss ich vor Gericht, wenn ich Einspruch einlege? Die gute Nachricht: Nein! In vielen Fällen lässt sich der Strafbefehl durch eine Einstellung gegen Geldauflage aus der Welt schaffen – ganz ohne Hauptverhandlung. Gerade bei Verkehrsunfallfluchten sind die Chancen dafür überdurchschnittlich gut.
Viele Betroffene scheuen den Einspruch gegen den Strafbefehl, weil sie denken: „Dann muss ich vor Gericht.“ Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Es gibt einen eleganten Mittelweg zwischen Strafbefehl akzeptieren und Hauptverhandlung: die Einstellung gegen Geldauflage im schriftlichen Verfahren.
Was passiert normalerweise nach einem Einspruch?
Der Standard-Ablauf
Legen Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein, passiert folgendes:
- Der Strafbefehl wird zur Anklage – Die Rechtskraft wird verhindert
- Das Gericht setzt einen Termin an – Normalerweise für eine Hauptverhandlung
- Sie erhalten eine Ladung – Mit Datum und Uhrzeit der Verhandlung
Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es aber eine wichtige Alternative.
Die bessere Alternative: Einstellung ohne Hauptverhandlung
Das Geheimnis: Auch nach dem Einspruch kann das Verfahren noch eingestellt werden – und zwar auch bevor es zur Hauptverhandlung kommt. Diese Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO ist oft der bessere Weg.
Wichtig: Ein Strafverfahren kann zu jedem Zeitpunkt eingestellt werden – auch nach dem Einspruch und auch noch in der Hauptverhandlung selbst.
In manchen Fällen gelingt sogar die Einstellung wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO – wenn die Beweislage zum Beispiel sehr unklar ist.
Wie funktioniert die Einstellung gegen Geldauflage?
Das Verfahren im Detail
- Einspruch einlegen – Binnen zwei Wochen nach Zustellung
- Anwalt nimmt Akteneinsicht – Prüfung der Sach- und Rechtslage
- Begründeter Einspruch – Mit fundierten rechtlichen und tatsächlichen Argumenten
- Anregung der Einstellung – Zusammen mit dem begründeten Einspruch
- Gericht stimmt zu – Hier wird selten abgelehnt
- Staatsanwaltschaft stimmt zu – Auch die Staatsanwaltschaft ist häufig einstellungswillig
- Verfahren wird vorläufig eingestellt
- Geldauflage wird gezahlt – dann erfolgt die endgültige Einstellung
- Hauptverhandlung entfällt – Erledigung im schriftlichen Verfahren
Was Sie zahlen müssen
Statt der Geldstrafe aus dem Strafbefehl zahlen Sie eine Geldauflage. Diese ist meist niedriger als die ursprünglich verhängte Strafe und hat entscheidende Vorteile.
Die Vorteile der Einstellung
Rechtliche Vorteile
- Keine Verurteilung – Sie gelten weiterhin als unbestraft
- Kein Eintrag im Bundeszentralregister – Ihr „Führungszeugnis“ bleibt sauber
- Kein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug – Diese Nebenfolgen entfallen komplett
- Keine Punkte in Flensburg – Das Fahreignungsregister bleibt unberührt
Finanzielle Vorteile
- Meist günstiger – Geldauflage oft niedriger als Geldstrafe
- Keine Gerichtskosten – Diese trägt die Landeskasse
- Bessere Position gegen Versicherungsregress – Schwächere Rechtsposition der Versicherung
Praktische Vorteile
- Keine Hauptverhandlung – Kein Gerichtstermin, kein Stress
- Kein Verschlechterungsrisiko – das Risiko der höheren Strafe fällt weg (aber Anwaltskosten!)
- Planbare Kosten – Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt
- Schnellere Erledigung – Oft binnen weniger Wochen abgeschlossen
Faustregel: Selbst Geldauflage plus Anwaltskosten sind meist günstiger als Geldstrafe plus Regress der Versicherung.
Warum klappt das bei Verkehrsunfallfluchten häufig?
Die Beweislage ist oft schwierig
Bei Verkehrsunfallfluchten gibt es häufig Probleme bei der Beweisführung:
- „Ich habe nichts bemerkt“ – Nicht einfach zu widerlegen, wenn plausibel vorgetragen
- Schaden nicht erkannt – Oft plausibel
- Schäden werden übertrieben – Kostenvoranschläge enthalten oft nicht ersatzfähige Positionen, Angriffspunkte der Verteidigung!
- Zeitablauf erschwert Aufklärung – Je länger her, desto schwieriger der Nachweis
- Zeugenaussagen ungenau – Fahrer nicht eindeutig erkannt
Die Rechtslage ist komplex
§ 142 StGB gilt als eine der kompliziertesten Vorschriften des Strafgesetzbuchs:
- Vorsatz schwer nachweisbar – Wusste der Fahrer vom Unfall/Schaden? Schaden erkannt?
- Schadenshöhe streitig – Was ist wirklich durch den Unfall entstanden?
- Belanglosigkeitsgrenze – Lag überhaupt ein relevanter Schaden vor? Gerade bei Altschäden oft problematisch
Staatsanwaltschaften sind oft pragmatisch
Gerade in Zweifelsfällen sind Staatsanwaltschaften oft bereit zur Einstellung:
- Verfahrensökonomie – Schnelle Erledigung ohne aufwendige Hauptverhandlung
- Unsichere Beweislage – Lieber Einstellung als Freispruch riskieren
- Geringfügigkeit – Bei niedrigen Schäden ist Einstellung naheliegend
Wann sind die Chancen besonders gut?
Ideale Voraussetzungen
- Ersttat – Keine Voreintragungen im Bundeszentralregister
- Geringer Schaden – Unter 1.000 Euro Fremdschaden
- Zweifelhafte Beweislage – Wahrnehmung des Unfalls/Schadens strittig
- Überhöhte Schadensangaben – Kostenvoranschlag erscheint übertrieben
- Professionelle Verteidigung – Fundierte rechtliche Argumentation
Typische Erfolgsfälle
- Parkrempler mit geringem Lackschaden
- Anstoß beim Rangieren ohne bemerkten Schaden
- Überhöhte Gutachten mit nicht ersatzfähigen Positionen
Was Sie jetzt tun sollten
Bei frischem Strafbefehl
- Frist beachten – Nur 2 Wochen Zeit für Einspruch!
- Nicht vorschnell akzeptieren – Prüfen Sie erst die Alternativen
- Professionelle Beratung – Lassen Sie Ihre Chancen bewerten
Die richtige Strategie
Ein erfolgreicher Einspruch braucht die richtige Strategie:
- Fundierte Akteneinsicht – Schwachstellen des Strafbefehls identifizieren
- Rechtliche Argumentation – Professionelle Einspruchsbegründung
- Verhandlungsgeschick – Überzeugen statt konfrontieren
Entscheidend: Lassen Sie sich nicht von der Angst vor der Hauptverhandlung abschrecken. In vielen Fällen lässt sich das Verfahren vorher erledigen – mit deutlich besseren Konsequenzen für Sie.
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FAQ
Häufige Fragen zu den Tagessätzen bei einem Strafbefehl.
Ist die Geldauflage bei einer Einstellung günstiger als die Geldstrafe im Strafbefehl?
In der Regel ja. Die Geldauflage orientiert sich zwar an einer hypothetischen Geldstrafe, liegt aber meist darunter. Der entscheidende Vorteil: Bei einer Einstellung entfallen die Gerichtskosten, und Sie haben eine deutlich bessere Position gegen Regressforderungen der Versicherung. Selbst wenn Geldauflage plus Anwaltskosten die ursprüngliche Geldstrafe übersteigen, sind die vermiedenen Folgen – Vorstrafe, Punkte, Fahrverbot – das Geld in der Regel wert.
Schützt die Einstellung nach § 153a StPO auch vor dem Regress der Versicherung?
Nicht vollständig, aber sie verbessert Ihre Position erheblich. Die Versicherung muss die Unfallflucht eigenständig nachweisen – was nach einer Einstellung schwieriger ist als nach einer Verurteilung. Gerade wenn die Einstellung wegen zweifelhafter Beweislage erfolgte, stehen die Chancen gut, auch die Regressforderung abzuwehren. Eine Zustimmung zur Einstellung ist kein Schuldeingeständnis.
Warum sind die Chancen auf Einstellung bei Fahrerflucht besonders gut?
§ 142 StGB gilt als eine der kompliziertesten Vorschriften im Strafgesetzbuch. Der Vorsatz ist oft schwer nachweisbar, Schadenshöhen werden häufig übertrieben, und die Beweislage ist bei „Parkremplern“ oft dünn. Staatsanwaltschaften stimmen in Zweifelsfällen einer Einstellung zu, weil sie einen Freispruch in der Hauptverhandlung vermeiden wollen. Bei geringen Schäden und Ersttätern sind die Erfolgsaussichten überdurchschnittlich.
In welchem Zeitraum muss die Geldauflage gezahlt werden?
Anders als bei der Geldstrafe ist bei der Geldauflage keine Ratenzahlung vorgesehen. Das Gesetz sieht eine Frist von maximal sechs Monaten (mit Verlängerungsmöglichkeit) vor, die in der Praxis oft kürzer bemessen wird. Bei einer Geldstrafe hingegen kann im Vollstreckungsverfahren eine einkommensabhängige Ratenzahlung beantragt werden – der Zahlungszeitraum kann dann deutlich länger sein.