Infos zum Strafbefehl wegen Fahrerflucht
Einspruch gegen Strafbefehl: Risiko und Chance
Lohnt der Einspruch?
Sie haben einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhalten und überlegen: Einspruch einlegen oder akzeptieren? Diese Entscheidung kann über viel Geld, Punkte in Flensburg und einen Registereintrag entscheiden. Manchmal auch über Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug. Ein Einspruch kann die Situation verbessern – oder alles noch schlimmer machen. Hier erfahren Sie, wann sich das Risiko lohnt.
Ein Einspruch ist theoretisch einfach: Brief ans Gericht, fertig. Praktisch ist es eine der schwierigsten Entscheidungen im Strafbefehlsverfahren. Denn Sie können gewinnen – aber auch viel verlieren. Dieser Artikel zeigt Ihnen beide Seiten der Medaille.
Was passiert bei einem Einspruch?
Der Automatismus stoppt
Ohne Einspruch wird Ihr Strafbefehl nach zwei Wochen automatisch rechtskräftig. Dann können Sie grundsätzlich nichts mehr tun. Der Einspruch hindert die Rechtskraft.
Ablauf nach dem Einspruch
- Brief ans Gericht: „Hiermit lege ich Einspruch ein“
- Terminbestimmung: Das Gericht setzt einen Verhandlungstermin an
- Hauptverhandlung: Sie können sich als Angeklagter verteidigen
- Neues Urteil: Das Gericht entscheidet
Wichtig: Kein Verschlechterungsverbot
Anders als bei anderen Rechtsmitteln gibt es beim Einspruch gegen den Strafbefehl kein Verschlechterungsverbot. Das Gericht kann Sie im Urteil härter bestrafen als im Strafbefehl.
Die falsche Entscheidung beim Einspruch kann Sie viel Geld kosten. Im schlimmsten Fall sogar Ihre Fahrerlaubnis. Lassen Sie die Erfolgsaussichten vorher prüfen.
Die Chancen: Was Sie gewinnen können
Kompletter Freispruch
- Fehlende Beweise
- Wenn Sie den Schaden nicht bemerkt haben (und man Ihnen glaubt!)
- aus Rechtsgründen
Folge: Die Probleme sind vom Tisch – keine Strafe, kein Eintrag, kein Regress, keine Punkte. Aber: Ein Freispruch ist häufig schwer zu erreichen!
Einstellung gegen Geldauflage
- Keine Verurteilung
- Geldauflage meist niedriger als Strafe
- Keine Gerichtskosten
- Kein Eintrag im Bundeszentralregister
- Bessere Chancen gegen Versicherungsregress
- Kein Fahrverbot, keine Entziehung der Fahrerlaubnis
Fazit: Auch die Einstellung gegen Geldauflage kostet Geld. Trotzdem lohnt es sich wirtschaftlich oft. Denn selbst Anwaltskosten und Geldauflage sind günstiger als Geldstrafe und Regress. Und die Einstellung kann oft ohne Hauptverhandlung erreicht werden.
Reduzierung der Strafe
- Weniger Tagessätze
- Niedrigere Tagessatzhöhe
- Kürzeres Fahrverbot
Vermeidung schwerwiegender Folgen
- Fahrerlaubnisentzug ganz vermeiden
- Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentzug
- Unter 91 Tagessätzen bleiben (kein Eintrag im Führungszeugnis)
Die Risiken: Was schief gehen kann
Das Worst-Case-Szenario
- Strafbefehl: 30 Tagessätze à 15 Euro = 450 Euro, 1 Monat Fahrverbot
- Nach Einspruch: 30 Tagessätze à 40 Euro = 1.200 Euro, 2 Monate Fahrverbot
- Zusätzlich: Höhere Gerichtskosten
Mögliche Verschlechterungen
- Geldstrafe: Mehr Tagessätze, höhere Tagessätze, beides zusammen
- Fahrverbot/Fahrerlaubnis: Längeres Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug statt Fahrverbot, längere Sperrfrist
- Zusatzkosten: Gerichtskosten, Anwaltskosten für die Hauptverhandlung
Warum Verschlechterungen passieren
- Neue Bewertung: Das Gericht bewertet den Fall komplett neu – manchmal strenger als im Strafbefehlsverfahren
- Neue Tatsachen: In der Hauptverhandlung kommen Details zur Sprache, die im schriftlichen Verfahren nicht berücksichtigt wurden.
- Persönlicher Eindruck: Ihr Auftreten vor Gericht kann positiv oder negativ wirken.
- Einkommen neu bewertet: Das Gericht kann Ihr Einkommen neu bewerten und höher einschätzen.
- Richter verärgert: Der Richter erhöht die Strafe, weil er wegen der Mehrarbeit verärgert ist.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Gute Erfolgsaussichten bei:
- Beweislage schwierig
- Bemerken des Unfalls nicht eindeutig
- Strafe erscheint überhöht
- Schaden wurde künstlich hochgerechnet
- Schaden sehr gering
- Beschuldigter bislang unbestraft
- Professionelle Verteidigung durch Fachanwalt
Schlechte Aussichten bei:
- Beweislage ist eindeutig
- Strafe ist angemessen oder sogar zu niedrig
- Verschlechterungsrisiko ist hoch
- Keine anwaltliche Beratung
Die bessere Alternative: Verhandlung statt Hauptverhandlung
Einstellung gegen Geldauflage erreichen
Eine Einstellung gegen Geldauflage ist oft der bessere Weg als die Hauptverhandlung. In vielen Fällen kann auch statt des Strafbefehls eine Einstellung gegen Geldauflage erreicht werden. Das hat mehrere Vorteile:
- Planbare Kosten
- Kein Verurteilungsrisiko
- Meist günstiger als Strafbefehl
- Bessere Position gegen Versicherungsregress
Wie das funktioniert:
- Einspruch einlegen
- Anwalt nimmt Akteneinsicht und begründet Einspruch fundiert
- Staatsanwaltschaft und Gericht stimmen zu
- Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt
- Hauptverhandlung entfällt
- Keine Strafe, kein Eintrag, keine Punkte, ggf. kein Regress
Wann das möglich ist
- Schaden nicht zu hoch
- Erster Verurteilung
- Zweifelhaftem Sachverhalt, vor allem Bemerken des Unfalls oder Schadens
- Engagierte Verteidigung durch Fachanwalt
Häufige Fehler beim Einspruch
Fehler 1: Unüberlegter Einspruch
„Ich bin unschuldig, das erkläre ich dem Richter“ – ohne Vorbereitung und Strategie führt das oft zur Verschlechterung.
Fehler 2: Falscher Zeitpunkt
Den Einspruch zu spät einlegen oder nach rechtskräftigem Strafbefehl noch versuchen zu handeln.
Fehler 3: Ohne anwaltliche Beratung
Die Risikobewertung ist für Laien extrem schwierig. Professionelle Hilfe zahlt sich meist aus.
Fehler 4: Nur auf Hauptverhandlung setzen
Alternative Erledigungsmöglichkeiten werden übersehen – dabei ist die Vermeidung der Hauptverhandlung oft der bessere Weg.
Was Sie sofort tun sollten
Bei frischem Strafbefehl
- Ruhe bewahren – Sie haben zwei Wochen Zeit
- Frist beachten – Das Datum auf dem gelben Umschlag zählt (aufbewahren!)
- Professionelle Beratung – Lassen Sie Erfolgsaussichten prüfen
Fazit: Einspruch ist Chance und Risiko zugleich
- Ein Einspruch kann die Situation erheblich verbessern. Oder erheblich verschlechtern!
- Die Entscheidung braucht professionelle Bewertung
- Eine Einstellung im schriftlichen Verfahren ist in vielen Fällen besser als die Hauptverhandlung
- Sie haben nur zwei Wochen Zeit
Machen Sie es richtig:
Holen Sie sich eine fundierte Beratung, bevor Sie sich entscheiden. Eine kostenlose Ersteinschätzung per WhatsApp ist der erste Schritt.
Ein Strafbefehl ist nicht das Ende der Welt – aber die falsche Reaktion darauf kann es werden. Nutzen Sie Ihre Chance klug.
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FAQ
Häufige Fragen zu den Tagessätzen bei einem Strafbefehl.
Warum gibt es beim Einspruch gegen den Strafbefehl kein Verschlechterungsverbot?
Anders als bei den Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision ist das Gericht beim Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht an die ursprüngliche Strafe gebunden. Es entscheidet den Fall komplett neu – und kann dabei auch härter urteilen. Das liegt daran, dass der Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung ergeht und das Gericht bei einem Einspruch erstmals Gelegenheit hat, sich ein vollständiges Bild zu machen.
Was ist der Vorteil einer Einstellung nach § 153a StPO gegenüber einem Freispruch?
Einstellung gegen Geldauflage ist oft realistischer als ein Freispruch und vermeidet trotzdem die gravierendsten Folgen: kein Eintrag im Bundeszentralregister, keine Punkte in Flensburg, kein Fahrverbot und bessere Chancen bei der Abwehr von Regressforderungen. Außerdem kann sie häufig ohne Hauptverhandlung erreicht werden – das spart Zeit, Nerven und reduziert das Verschlechterungsrisiko.
Kann ich den Einspruch auch wieder zurücknehmen?
Ja, und das ist ein wichtiger taktischer Vorteil. Wenn Sie unsicher sind, können Sie zunächst fristwahrend Einspruch einlegen und dann nach Akteneinsicht entscheiden, ob Sie daran festhalten. Zeigt die Prüfung, dass das Verschlechterungsrisiko überwiegt, kann der Einspruch problemlos zurückgenommen werden – der ursprüngliche Strafbefehl wird dann rechtskräftig.
Muss ich nach einem Einspruch persönlich vor Gericht erscheinen?
Nicht zwingend. Im Strafbefehlsverfahren können Sie sich in der Hauptverhandlung von Ihrem Verteidiger vertreten lassen – es sei denn, das Gericht ordnet Ihr persönliches Erscheinen an. Noch besser: In vielen Fällen lässt sich nach einem Einspruch eine Einstellung im schriftlichen Verfahren erreichen, sodass es gar nicht erst zur Hauptverhandlung kommt.