Infos zum Strafbefehl wegen Fahrerflucht
Regress nach Fahrerflucht: Wann die Versicherung zurückfordert
Wann droht Regress nach einer Unfallflucht?
Die böse Überraschung kommt meist erst nach dem Strafverfahren: Ihre Haftpflichtversicherung meldet sich und will das Geld zurück, das sie für den Unfallschaden gezahlt hat. Für viele Betroffene ist das ein Schock – plötzlich sollen sie mehrere Tausend Euro zahlen, obwohl sie doch versichert waren.
Diese Rückforderung nennt man „Regress“. Sie kann jeden treffen, der wegen Fahrerflucht verurteilt wurde. Aber Achtung: Nicht jede Regressforderung ist berechtigt! In diesem Artikel erfahren Sie, wann Ihre Versicherung zurückfordern darf und wie Sie sich dagegen wehren können.
Was ist Regress überhaupt?
Regress bedeutet: Ihre Versicherung holt sich das Geld zurück, das sie für Ihren Unfallschaden gezahlt hat. Sie stehen dann nachträglich ohne Versicherungsschutz da – als hätten Sie den Schaden selbst verursacht.
Warum passiert das?
Das liegt an den unterschiedlichen Vertragsverhältnissen:
Außenverhältnis (Versicherung ↔ Unfallgegner):
- Ihre Versicherung MUSS den Schaden zahlen
- Der Unfallgegner hat einen direkten Anspruch gegen Ihre Versicherung
- Die Versicherung kann nicht sagen: „Unser Kunde hat Mist gebaut, wir zahlen nicht“
Innenverhältnis (Sie ↔ Ihre Versicherung):
- Hier gelten die Vertragsbedingungen
- Bei Fahrerflucht haben Sie Ihre Pflichten verletzt
- Deshalb kann die Versicherung das Geld von Ihnen zurückfordern
Einfach gesagt: Die Versicherung muss nach außen zahlen, kann sich das Geld aber bei Ihnen zurückholen.Beispiel für die Berechnung von TagessätzNehmen wir an, Sie haben einen Strafbefehl erhalten, der 30 Tagessätze zu je 40 Euro vorsieht:
Wann kann Ihre Versicherung Regress fordern?
Grund für den Regress: Verletzung der Aufklärungspflicht
In den Versicherungsbedingungen steht, dass Sie als Versicherter bestimmte Pflichten haben. Eine der wichtigsten: die Aufklärungspflicht.
Diese Pflicht bedeutet konkret:
- Sie müssen am Unfallort bleiben
- Sie müssen die notwendigen Feststellungen ermöglichen
- Sie dürfen nicht einfach wegfahren (= Unfallflucht)
Wer den Unfallort verlässt, verletzt diese vertragliche Pflicht – und das berechtigt die Versicherung zum Regress.
Je nach Ausgang des Strafverfahrens
Nach Strafbefehl oder Urteil:
Wenn Sie rechtskräftig verurteilt wurden, hat die Versicherung meist leichtes Spiel. Die Unfallflucht ist dann gerichtlich festgestellt.
Nach Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO):
Hier wird es komplizierter. Versicherungen interpretieren Ihre Zustimmung zur Einstellung oft als Geständnis. Das ist aber falsch! Es gibt viele Gründe, einer Einstellung zuzustimmen, ohne schuldig zu sein.
Nach Freispruch oder Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO
Hier kann normalerweise kein Regress gefordert werden.
Wie hoch kann die Rückforderung sein?
Die Standardgrenze: 2.500 Euro
In den meisten Fällen ist der Regress auf 2.500 Euro begrenzt. Das steht so in der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung.
Beispiele:
- Versicherung zahlt 2.000 € → Sie zahlen 2.000 € zurück
- Versicherung zahlt 4.000 € → Sie zahlen maximal 2.500 € zurück
Die höhere Grenze: 5.000 Euro
In besonders schweren Fällen kann die Grenze auf 5.000 Euro steigen. Das gilt bei:
- Besonders schwerwiegender vorsätzlicher Pflichtverletzung
- Zum Beispiel: Verletzte Person zurücklassen, Auto verstecken, als gestohlen melden
Aber: Nicht jede Unfallflucht ist automatisch „besonders schwerwiegend“!
Warum die Forderung oft höher ist als der Schaden im Strafverfahren
Im Strafbefehl steht: „Schaden 1.000 Euro“. Die Versicherung fordert: „1.400 Euro“. Warum?
Im Strafverfahren zählt nur der Nettoreparaturschaden.
Bei der Schadensregulierung kommen hinzu:
- Anwaltskosten des Unfallgegners
- Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Pauschalen und Gebühren
Deshalb ist die Regressforderung meist höher als der im Strafverfahren festgestellte Schaden.
Wann können Sie sich erfolgreich wehren?
Der Kausalitätsgegenbeweis
Selbst wenn die Unfallflucht feststeht, können Sie den Regress oft abwehren. Entscheidend ist: Hat Ihre Unfallflucht die Aufklärungsmöglichkeiten der Versicherung tatsächlich verschlechtert?
Die Versicherung will hauptsächlich wissen:
- War der Fahrer fahrtüchtig (nicht betrunken/berauscht)?
- Wer ist schuld am Unfall?
- Sind die Schäden wirklich durch den Unfall entstanden?
- Hatte der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis?
Wann der Kausalitätsgegenbeweis funktioniert
Typischer Fall: Sie fahren nach dem Unfall weg. Eine Stunde später klingelt die Polizei bei Ihnen und klärt alles auf – inklusive Alkoholtest.
Ergebnis: Die Versicherung hätte nicht mehr erfahren, wenn Sie am Unfallort geblieben wären. Der Regress ist dann oft unberechtigt.
Die Arglist-Falle
Achtung: Der Kausalitätsgegenbeweis ist ausgeschlossen, wenn Sie „arglistig“ gehandelt haben. Das bedeutet: Sie wollten bewusst die Schadensregulierung beeinflussen.
Streitig ist: Ist jede Unfallflucht automatisch arglistig? Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich.
Häufige Fehler der Versicherungen
Fehler 1: Automatische Regressforderung
Viele Versicherungen fordern routinemäßig Regress – auch wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Fehler 2: Falsche Höchstgrenzen
Versicherungen behaupten oft „besonders schwerwiegende Fälle“ und fordern mehr als 2.500 Euro – meist unberechtigt.
Fehler 3: Regress trotz Einstellung
Nach einer Einstellung gem. § 153a StPO ist der Regress oft nicht durchsetzbar – trotzdem wird er gefordert.
Was Sie bei einer Regressforderung tun sollten
Schritt 1: Nicht sofort zahlen!
Eine Regressforderung ist kein Vollstreckungstitel. Sie haben Zeit, die Berechtigung zu prüfen.
Schritt 2: Unterlagen sammeln
- Strafbefehl oder Einstellungsbescheid
- Regressschreiben der Versicherung
- Polizeiakte (falls vorhanden)
Schritt 3: Fachkundige Prüfung
Lassen Sie prüfen, ob der Regress berechtigt ist. Viele Forderungen lassen sich erfolgreich abwehren.
Schritt 4: Professionell widersprechen
Eigenständige Widersprüche werden oft ignoriert. Ein anwaltlicher Widerspruch wird ernster genommen.
Besonders ärgerlich: Der Schadensfreiheitsrabatt
Auch wenn Sie den Regress zahlen, stuft Sie die Versicherung trotzdem zurück. Sie zahlen also:
- Den Regress (bis zu 2.500/5.000 Euro)
- Höhere Prämien durch schlechteren SF-Rabatt
Das ist rechtlich zulässig, aber doppelt ärgerlich.
Fazit: Regress ist oft abwehrbar
Die wichtigsten Punkte:
- Regress kommt meist überraschend nach dem Strafverfahren
- Nicht jede Forderung ist berechtigt
- Die Versicherung muss beweisen, dass Schaden entstanden ist
- Der Kausalitätsgegenbeweis funktioniert oft
- Professionelle Prüfung lohnt sich
Besonders erfolgversprechend ist die Abwehr bei:
- Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage
- Kurzer Zeit zwischen Unfall und polizeilicher Aufklärung
- Überhöhten Forderungen (über 2.500 Euro)
Eine fachkundige Prüfung kann Ihnen viel Geld sparen – und kostet weniger als der geforderte Regress.
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FAQ
Häufige Fragen zu den Tagessätzen bei einem Strafbefehl.
Warum fordert die Versicherung mehr zurück, als im Strafverfahren als Schaden festgestellt wurde?
Der im Strafverfahren genannte Nettoschaden ist nur eine Position von mehreren. Die Versicherung reguliert darüber hinaus häufig Anwaltskosten des Geschädigten, Nutzungsausfall, Wertminderung und Kostenpauschalen. Die Gesamtsumme liegt daher regelmäßig über dem strafrechtlich relevanten Schadensbetrag.
Können mehrere Obliegenheitsverletzungen addiert werden?
Ja. Werden mehrere Pflichten verletzt, kann die Versicherung für jeden Verstoß gesondert Regress fordern. Der Klassiker ist die Kombination aus Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht: Beide Verstöße können jeweils mit bis zu 2.500 Euro Regress belegt werden – in Summe also bis zu 5.000 Euro.
Wann liegt ein „besonders schwerwiegender Fall“ vor?
Die 5.000-Euro-Grenze greift nur bei Verhalten, das über das bloße Entfernen vom Unfallort hinausgeht. In der Rechtsprechung wurde das etwa angenommen beim vorsätzlichen Zurücklassen einer verletzten Person, beim Verstecken des Fahrzeugs mit anschließender Diebstahlmeldung oder beim aktiven Vereiteln einer Blutprobe.
Kann ich gegen eine überhöhte Regressforderung vorgehen?
Ja. Versicherungen fordern häufig 5.000 Euro, obwohl kein schwerwiegender Fall vorliegt. Prüfen Sie die Forderung kritisch und widersprechen Sie, wenn die Voraussetzungen für die erhöhte Grenze nicht gegeben sind. Eine anwaltliche Überprüfung lohnt sich in diesen Fällen fast immer.
Muss ich den Regress auch zahlen, wenn ich den Unfall gar nicht bemerkt habe?
Die Regressforderung setzt eine Obliegenheitsverletzung voraus. Wenn Sie den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben und dies auch im Strafverfahren erfolgreich einwenden konnten, fehlt es an der Grundlage für den Regress. Anders liegt es, wenn bereits eine Verurteilung rechtskräftig ist.