Infos zum Strafbefehl wegen Fahrerflucht
Was bedeutet der Strafbefehl?
„Das ist doch nur ein Strafbefehl, kein richtiges Urteil!“ – Ein Irrtum, der Sie teuer zu stehen kommen kann. Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite eines Strafbefehls völlig. Dabei hat er dieselben rechtlichen Folgen wie ein Urteil nach einer Gerichtsverhandlung.
Sie haben Post vom Amtsgericht bekommen? Einen gelben Brief mit einem „Strafbefehl“? Dann sollten Sie diesen Artikel unbedingt lesen. Denn ein Strafbefehl ist keineswegs harmloser als ein Urteil – auch wenn er nur per Post kommt.
Was ist ein Strafbefehl?
Der Strafbefehl ist die „Abkürzung“ im Strafverfahren. Statt des aufwendigen regulären Verfahrens mit Anklage, Zwischenverfahren und Hauptverhandlung wird „kurzer Prozess“ gemacht.
So funktioniert das Strafbefehlsverfahren:
- Die Staatsanwaltschaft beantragt den Strafbefehl beim Gericht
- Das Gericht entscheidet allein nach Aktenlage – ohne Sie noch einmal zu hören
- Der Strafbefehl wird per Post zugestellt
- Sie haben 2 Wochen Zeit für einen Einspruch
- Ohne Einspruch wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig
Der Zweck: Entlastung der Justiz
Sinn und Zweck des Strafbefehlsverfahrens ist die Verfahrensbeschleunigung. Die Strafjustiz soll entlastet werden. Im Strafbefehlsverfahren ersetzt der Strafbefehl gleichzeitig die Anklage und das Urteil.
Wichtig: Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren. Das Gericht entscheidet nur anhand der Ermittlungsakte – ohne mündliche Verhandlung und ohne Sie persönlich zu hören.
Wichtig: Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren. Das Gericht entscheidet nur anhand der Ermittlungsakte – ohne mündliche Verhandlung und ohne Sie persönlich zu hören.
Die gefährliche Verwechslung
Hier liegt der häufigste Irrtum: Viele denken, ein Strafbefehl sei weniger schlimm als ein Urteil, weil keine Gerichtsverhandlung stattfindet. Sie verwechseln den Strafbefehl mit einem Bußgeldbescheid.
Das Gegenteil ist der Fall!
Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist rechtlich dasselbe wie ein rechtskräftiges Urteil. Es macht keinen Unterschied, ob Sie durch einen Richter „Im Namen des Volkes“ verurteilt werden oder ob Sie einen Strafbefehl akzeptieren (§ 410 Abs. 3 StPO).
Die Folgen sind identisch
Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, sind Sie ein verurteilter Straftäter! Die Folgen des Strafbefehls sind die gleichen wie die eines strafgerichtlichen Urteils:
- Geldstrafe muss bezahlt werden
- Eintrag im Bundeszentralregister (möglicherweise Vorstrafe)
- Bei Fahrerflucht: 2-3 Punkte in Flensburg
- Bei Fahrerflucht: Regress der Versicherung (bis zu 2.500 €)
- Eventuelle Nebenfolgen: Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug
Merken Sie sich: „Nur ein Strafbefehl“ gibt es nicht. Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine vollwertige strafrechtliche Verurteilung mit allen Konsequenzen. Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, sind Sie ein verurteilter Straftäter!
Ihre Chance: Der Einspruch
Mit dem Einspruch können Sie:
- Das Verfahren in die Hauptverhandlung bringen
- Oft eine Einstellung gegen Geldauflage erreichen
- Manchmal einen Freispruch erstreiten
- Oft die Strafe reduzieren
- Manchmal die Nebenfolgen (Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis) vermeiden
Aber Vorsicht: Risiko der Verschlechterung
Ein Einspruch birgt auch Risiken. Anders als bei anderen Rechtsmitteln gibt es beim Einspruch gegen den Strafbefehl kein Verschlechterungsverbot. Das Gericht kann in der Hauptverhandlung auch eine höhere Strafe verhängen!
Was Sie jetzt tun sollten
Bei frischem Strafbefehl:
- Ruhe bewahren – Sie haben zwei Wochen Zeit
- Frist beachten – Das Datum auf dem gelben Umschlag zählt!
- Professionelle Beratung einholen – Lassen Sie Erfolgsaussichten prüfen
Entscheidend: Nehmen Sie einen Strafbefehl genauso ernst wie eine Anklage zur Hauptverhandlung! Die Konsequenzen sind dieselben.
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FAQ
Häufige Fragen zu den Tagessätzen bei einem Strafbefehl.
Was ist der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einem Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid ahndet Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen – die Folgen beschränken sich auf Geld und Punkte. Ein Strafbefehl hingegen ist eine strafrechtliche Verurteilung mit Eintrag im Bundeszentralregister. Bei Fahrerflucht kommen Regressforderungen der Versicherung bis zu 2.500 Euro hinzu. Die Verwechslung dieser beiden Dokumente ist einer der häufigsten Fehler.
Warum entscheidet das Gericht ohne mich zu hören?
Das Strafbefehlsverfahren dient der Entlastung der Justiz. Bei „einfachen“ Fällen verzichtet man auf das aufwendige reguläre Verfahren mit Anklage und Hauptverhandlung. Das Gericht entscheidet allein nach Aktenlage – Sie haben keine Gelegenheit, sich vor der Entscheidung zu äußern. Genau deshalb ist der Einspruch so wichtig: Er ist Ihre einzige Möglichkeit, gehört zu werden.
Was passiert, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist verpasse?
Der Strafbefehl wird automatisch rechtskräftig und ist dann einem Urteil gleichgestellt. Die Geldstrafe wird vollstreckt, der Eintrag im Bundeszentralregister erfolgt, bei Fahrerflucht werden Punkte eingetragen und die Versicherung kann Regress fordern. Eine nachträgliche Korrektur ist grundsätzlich nicht mehr möglich (Ausnahme: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – sprechen Sie mir einem Anwalt darüber). Die Frist beginnt mit dem Datum auf dem gelben Zustellumschlag – bewahren Sie ihn auf.
Gibt es beim Einspruch ein Verschlechterungsverbot wie bei anderen Rechtsmitteln?
Nein, und das ist ein wichtiger Unterschied zu Berufung oder Revision. Das Gericht kann nach einem Einspruch in der Hauptverhandlung eine höhere Strafe verhängen oder ein Fahrverbot anordnen, das im ursprünglichen Strafbefehl nicht vorgesehen war. Deshalb braucht ein Einspruch eine fundierte Strategie – unüberlegtes Vorgehen kann die Situation verschlechtern.