Vorstrafe durch
Strafbefehl?

Sie haben einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhalten und fragen sich: Bin ich jetzt vorbestraft? Steht das im Führungszeugnis? Die Antwort ist komplizierter als Sie denken – und kann (manchmal) über Ihre berufliche Zukunft entscheiden.

Die häufigste Sorge nach einem Strafbefehl: „Bin ich jetzt vorbestraft?“ Viele denken: „Es war doch nur ein Strafbefehl, kein richtiges Urteil.“ Ein Irrtum! Dieser Artikel klärt auf, was wirklich passiert und wann Sie sich Sorgen machen müssen.

Der wichtige Unterschied: Bundeszentralregister vs. Führungszeugnis

Hier liegt der Schlüssel zum Verständnis. Das Führungszeugnis ist kein eigenes Register, sondern ein besonderer Auszug aus dem Bundeszentralregister. Entscheidend ist: Nicht alles, was im BZR steht, erscheint auch im Führungszeugnis.

Das Bundeszentralregister (BZR)

Hier wird ALLES eingetragen:

  • Jede strafgerichtliche Verurteilung
  • Auch Verurteilungen durch Strafbefehl
  • Selbst bei nur 5 Tagessätzen Geldstrafe
  • Speicherung für 5 Jahre (bei niedrigen Geldstrafen)

Wer kann das einsehen?

  • Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte)
  • Oberste Bundes- und Landesbehörden
  • Einbürgerungs- und Ausländerbehörden
  • Rechtsanwaltskammern
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz

Das Führungszeugnis

Ein gefilterter Auszug aus dem BZR:

  • Wird nur auf Ihren Antrag ausgestellt
  • Zeigt nicht alle BZR-Einträge an
  • Geringfügige Erstverurteilungen werden ausgeblendet
  • Die „magische Grenze“: 90 Tagessätze
Info-Box

Entscheidend: Wenn Sie das erste Mal verurteilt werden und der Strafbefehl auf 90 Tagessätze oder weniger lautet, steht im Führungszeugnis weiterhin „keine Eintragungen“.

Die magische 90-Tagessatz-Grenze

So funktioniert sie:

  • Strafbefehl: 90 Tagessätze oder weniger
  • Erste Verurteilung (kein anderer Eintrag im BZR)
  • Führungszeugnis bleibt sauber: „keine Eintragungen“
  • Sie dürfen sich als „unbestraft“ bezeichnen (§ 53 BZRG)
Info-Box

Beispiel: Ihr Strafbefehl lautet auf 30 Tagessätze à 50 Euro = 1.500 Euro Geldstrafe. Wenn das Ihre erste Verurteilung ist, taucht sie nicht im Führungszeugnis auf.

Achtung: Strafbefehl = Urteil!

Ein weit verbreiteter Irrtum muss korrigiert werden:

Info-Box

§ 410 Abs. 3 StPO: Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Es macht keinen Unterschied, ob Sie durch einen Strafbefehl oder durch einen Richter „Im Namen des Volkes“ verurteilt werden!

Die Folgen sind identisch:

  • Eintrag im Bundeszentralregister
  • Gleiche Tilgungsfristen
  • Gleiche Auswirkungen auf künftige Verfahren
  • Bei Fahrerflucht: 2-3 Punkte in Flensburg

Die Falle: Die zweite Verurteilung

Hier wird es gefährlich! Auch wenn Ihre erste Verurteilung unter 91 Tagessätzen lag – bei einer zweiten Verurteilung werden beide im Führungszeugnis aufgeführt.

Praktisches Beispiel aus der Anwaltspraxis:

Herr M. wurde 2017 durch Strafbefehl zu 30 Tagessätzen verurteilt. Weil die Sache lästig war und er davon ausging, nicht vorbestraft zu sein, akzeptierte er den Strafbefehl.

2019 übersah er einen Radfahrer und wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung erneut zu 30 Tagessätzen verurteilt.

Folge: Die Verurteilung aus 2017 war noch im Register. Die zweite Verurteilung war keine Erstverurteilung mehr. Beide Verurteilungen stehen jetzt im Führungszeugnis. Herr M. ist vorbestraft!

Warum auch „harmlose“ Verurteilungen gefährlich sind

Bei künftigen Strafverfahren:

  • Voreintragung verhindert meist Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO
  • Zweite Strafe fällt wegen Voreintragung härter aus
  • Erste Verurteilung wird nicht getilgt, da neuer Eintrag die Frist neu startet

Bei Bewerbungen:

  • Manche Arbeitgeber verlangen Führungszeugnis
  • Banken prüfen bei Angestellten auf Eigentumsdelikte
  • Arbeit mit Kindern/Jugendlichen: Erweitertes Führungszeugnis nötig
  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen in bestimmten Bereichen

Was Sie jetzt tun sollten

Bei frischem Strafbefehl unter 91 Tagessätzen:

Gute Nachrichten: Ihr Führungszeugnis bleibt erstmal sauber. Aber: Lassen Sie trotzdem prüfen, ob eine Einstellung möglich ist. Es ist einfacher, die erste Eintragung zu vermeiden als die zweite.

Bei Strafbefehl über 90 Tagessätzen:

Handlungsbedarf: Hier steht Ihr Führungszeugnis auf dem Spiel. Ein Einspruch mit dem Ziel der Einstellung sollte geprüft werden.

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    FAQ

    Häufige Fragen zu den Tagessätzen bei einem Strafbefehl.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einem Bußgeldbescheid?

    Ein Bußgeldbescheid ahndet Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen – die Folgen beschränken sich auf Geld und Punkte. Ein Strafbefehl hingegen ist eine strafrechtliche Verurteilung mit Eintrag im Bundeszentralregister. Bei Fahrerflucht kommen Regressforderungen der Versicherung bis zu 2.500 Euro hinzu. Die Verwechslung dieser beiden Dokumente ist einer der häufigsten Fehler.


    Warum entscheidet das Gericht ohne mich zu hören?

    Das Strafbefehlsverfahren dient der Entlastung der Justiz. Bei „einfachen“ Fällen verzichtet man auf das aufwendige reguläre Verfahren mit Anklage und Hauptverhandlung. Das Gericht entscheidet allein nach Aktenlage – Sie haben keine Gelegenheit, sich vor der Entscheidung zu äußern. Genau deshalb ist der Einspruch so wichtig: Er ist Ihre einzige Möglichkeit, gehört zu werden.


    Was passiert, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist verpasse?

    Der Strafbefehl wird automatisch rechtskräftig und ist dann einem Urteil gleichgestellt. Die Geldstrafe wird vollstreckt, der Eintrag im Bundeszentralregister erfolgt, bei Fahrerflucht werden Punkte eingetragen und die Versicherung kann Regress fordern. Eine nachträgliche Korrektur ist grundsätzlich nicht mehr möglich (Ausnahme: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – sprechen Sie mir einem Anwalt darüber). Die Frist beginnt mit dem Datum auf dem gelben Zustellumschlag – bewahren Sie ihn auf.


    Gibt es beim Einspruch ein Verschlechterungsverbot wie bei anderen Rechtsmitteln?

    Nein, und das ist ein wichtiger Unterschied zu Berufung oder Revision. Das Gericht kann nach einem Einspruch in der Hauptverhandlung eine höhere Strafe verhängen oder ein Fahrverbot anordnen, das im ursprünglichen Strafbefehl nicht vorgesehen war. Deshalb braucht ein Einspruch eine fundierte Strategie – unüberlegtes Vorgehen kann die Situation verschlechtern.